Bestellung bei fehlender Bonität des Verwalters
Mit Urteil vom 04.09.2015 hat das Amtsgericht München der Klage eines Eigentümers stattgegeben, der den Beschluss derWohnungseigentümergemeinschaft zur Bestellung eines neuen Verwalters angefochten hatte, obwohl dessen Bonität fraglich war.
