Kein Recht zur Kündigung nach Ohrfeige
Darf ich als Vermieter immer kündigen, wenn sich der Mieter pflichtwidrig verhält? Im Einzelfall ist es noch nicht einmal ausreichend, dass der Mieter einen anderen Mieter ohrfeigt, um eine Kündigung zu rechtfertigen, wie ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20.05.2014 zeigt.
