Ausnahmsweise Heilung der ordentlichen Kündigung
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin soll eine ordentliche Kündigung dann unwirksam sein, wenn der Mieter den rückständigen Betrag unmittelbar nach Zugang der Kündigung vollständig begleicht und während des 20 jährigen Mietverhältnis keinerlei Zahlungsrückstände hatte.
