100 % Minderung bei Ausfall der Heizung
Mit Urteil vom 10.12.2010 hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass ein Mieter bei Ausfall der gesamten Heizung in der von ihm angemieteten Wohnung während der Heizperiode zu einer Minderung von 100 % berechtigt ist.