Schriftformverstoß durch Verschieben der Fälligkeit
Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg wird die für befristete Mietverträge im Gewerberaum notwendige Schriftform schon durch die mündliche Vereinbarung der Fälligkeit der Miete zerstört. Als Konsequenz kann das Mietverhältnis ohne Grund in überschaubarer Zeit gekündigt werden.