Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung ist rechtmäßig
Mit Urteil vom 04.11.2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung vom 07.05.2013 rechtmäßig ist. Im gesamten Berliner Stadtgebiet gilt daher für eine Dauer von fünf Jahren eine von 20 % auf 15 % herabgesetzte Kappungsgrenze.
