Flächenabweichungen bei Mieterhöhungen
Mit Urteil vom 18.11.2015 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung - Flächenabweichungen seien auch bei Mieterhöhungen erst bei einer Abweichung der Wohnfläche von mehr als 10 % zu berücksichtigen - aufgegeben. Mieterhöhung aufgrund der Anpassung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete sind an Zukunft allein anhand der tatsächlichen Größe der vermieteten Wohnung zu berechnen.
