Mitteilung der Personalien bei Untermiete
Mit Urteil vom 13.11.2017 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zu der Frage entschieden, welche Informationen ein Mieter dem Vermieter zu einem Untermietinteressenten mitteilen muss, um eine Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung zu verlangen.-
