Minderung bei defekter Telefonleitung
Mit Urteil vom 21.07.2016 hat das Landgericht Essen festgestellt, dass eine Mieterin zur Minderung der Miete um 10% berechtigt ist, da die Telefonleitungen zu ihrer Wohnung defekt sind. Zur Beseitigung des Mangels soll der Vermieter hingegen nicht verpflichtet sein.
