Minderung erfolgt anhand Gesamtmiete
Bereits mit Urteil vom 06.04.2005 hat der BGH entschieden, dass die Berechnung der Minderung stets anhand der Gesamtmiete erfolgt.
Bereits mit Urteil vom 06.04.2005 hat der BGH entschieden, dass die Berechnung der Minderung stets anhand der Gesamtmiete erfolgt.
Mit Urteil vom 06.04.2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage entschieden, in welchem Umfang Betriebskosten auf den Gewerberaummieter umgelegt werden können. Insbesondere bestand die Frage, ob eine Umlage der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung als Betriebskosten auf Gewerberaummieter möglich ist.
Das Amtsgericht Leipzig hatte sich in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er einen Parkettfußboden durch die Rollen eines Bürostuhls erheblich beschädigt.
Ist ein Ausschluss des Kündigungsrechts wegen verweigerter Untervermietung durch AGB zulässig? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 24.05.1995 entschieden.
Mit Urteil vom 16.03.1989 hat das OLG Düsseldorf zu der Frage entschieden, wie hoch gemindert werden kann, wenn optische Mängel in einer Zahnarztpraxis auftreten.