Schweigen auf Umbaupläne eines Miteigentümers
Das Amtsgericht Kassel hat durch seine Entscheidung wieder einmal verdeutlicht, das ein Schweigen "nie" als Zustimmung angesehen werden kann.
Das Amtsgericht Kassel hat durch seine Entscheidung wieder einmal verdeutlicht, das ein Schweigen "nie" als Zustimmung angesehen werden kann.
Das LG München hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Verwalterwiederbestellung erfolgreich angefochten werden kann.
Mit einem Urteil vom 27.09.2018 hat das LG Frankfurt/Main die Berufung von Eigentümern sowie dem Mieter einer Teilei-gentumseinheit zurückgewiesen, die eine in der Teilungserklärung als Laden bezeichnete Einheit als Eisdiele nutzen.
Viele Mandanten, die zu mir in die Beratung kommen, sind oft überrascht, wenn sich bei Prüfung der Unterlagen herausstellt, dass Ihnen weder der „mitgekaufte“ Keller (meistens: Sondernutzungsrecht) noch die Dachterrasse „gehört“.
Wann ein Beschluss über die Wiederbestellung eines Verwalters erfolgreich angefochten werden kann, wurde durch das LG Berlin beantwortet.
Dieser Beitrag befaßt sich mit einem aktuellen BGH-Urteil zur Jahresabrechnung: bei einem Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist ein entsprechender Beschluss nur anfechtbar, nicht nichtig . Um alle Rechte zu wahren, sollte der Beschluss daher innerhalb der Monatsfrist ab Beschlussfassung angefochten werden.
Das LG München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann ein wichtiger Grund für eine Veräußerungszustimmung bei einer WEG vorliegt.
In einer Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits erklärt das Landgericht Berlin, dass Freikirche Veranstaltungen in Teileigentumseinheiten zumindest dann erlaubt sind, wenn in der Teilungserklärung keine Regelungen zur Zweckbestimmung des Gebrauchs vorgesehen sind.
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung vom 04.05.2018 entschieden, dass auch dem einzelnen Eigentümer ein Anspruch darauf zustehen kann, dass notwendige Gebäudesanierungen beschlossen und auch durchgeführt werden.
Das LG Koblenz musste sich mit der Frage befassen, ob denn Ansprüche, die unklar sind, gerichtliche zu verfolgen sind. Dabei hat das Landgericht Koblenz im Wege eine sogenannten Ersetzungsbeschlusses folgendes festgehalten ...