Kündigung wegen Corona?
Mit Urteil vom 23.12.2021 hat das LG Chemnitz entschieden, ob die Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Corona möglich ist.
Mit Urteil vom 23.12.2021 hat das LG Chemnitz entschieden, ob die Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Corona möglich ist.
Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30.07.2021 zeigt: Die Kündigung des Mietvertrages wegen Kinderlärms ist möglich.
Das Amtsgericht Ludwigshafen hat mit Urteil vom 29.03.2021 entschieden, dass ein Vermieter auch in der Corona-Pandemie das Recht zur Besichtigung einer "Messie-Wohnung" hat.
Mit Urteil vom 11.12.2020 hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung bei Fehlverhalten von Besuchern möglich ist.
Das Amtsgericht Köpenick hat mit Urteil vom 15.09.2020 entschieden, dass jedenfalls bei laufendem Kündigungsrechtsstreit ein "fuck you" als Kündigungsgrund nicht ausreichend ist.
Das OLG Rostock hat mit Urteil vom 09.07.2020 klargestellt, dass auch wegen schwerer Krankheit keine Kündigung eines Gewerberaummietvertrages möglich ist.
Mit Urteil vom 07.07.2020 hat das brandenburgische Oberlandesgericht entschieden, dass durch eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten ein Schriftformverstoß vorliegen kann.
Der BGH hat entschieden, dass der Mieter kein Recht zum Härtewiderspruch nach einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzug und Schonfristzahlung hat.
Mit Urteil vom 26.02.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es den Mieter unangemessen benachteiligt, gleichzeitig zum Ausschluss des Konkurrenzschutzes eine Betriebspflicht aufzuerlegen.
Welche Anforderungen sind an Schriftform und Ausschluss des Konkurrenzschutzes im Gewerbemietvertrag zu stellen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 26.02.2020 entschieden.