Kündigung des Mieters wegen Schimmel
Mit Urteil vom 26.07.2016 hat das AG Hamburg-Wandsbek die Klage von Mietern abgewiesen, die von ihrem Vermieter die Rückzahlung überbezahlter Miete sowie der Mietkaution verlangt hatten, nachdem sie den Mietvertrag aufgrund eines Schimmelschadens außerordentlich fristlos gekündigt hatten.