Eilverfahren bei Ausfall von Heizung oder Warmwasser
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2012 gibt das Amtsgericht Bochum dem Antrag von Mietern statt, die im Eilverfahren die Inbe-triebnahme von Heizung und Warmwasserversorgung durchsetzen wollen.
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2012 gibt das Amtsgericht Bochum dem Antrag von Mietern statt, die im Eilverfahren die Inbe-triebnahme von Heizung und Warmwasserversorgung durchsetzen wollen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11 nochmals entschieden, dass ein Mieter der unberechtigt die Miete gemindert hat, sich nur in den wenigsten Fällen damit verteidigen kann, er habe gedacht, er sei zur Minderung berechtigt. Der Vermieter ist dann zur Zahlungsverzugskündigung berechtigt.
Mit Urteil vom 04.05.2012 hat das Landgericht Berlin die Berufung eines Vermieters, soweit dieser sich gegen die Klageabweisung seiner Forderung auf Nachzahlung von Miete stützte, zurückgewiesen. Die Mieter hatten aufgrund eines Schimmelbefalls die Miete um 10% gemindert.
Auch optische Mängel, also solche, die nur den Geltungswert der Wohnung beeinträchtigen, können zur Minderung berechtigen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 13.04.2012.
Angesichts steigender Temperaturen während der Sommermonate gewinnt die Frage, wann hohe Temperaturen in Gewerberäumen ein Mangel sind, zunehmend an Bedeutung.
Mit Urteil vom 29. Februar 2012 (VIII ZR 155/11) hat der Bundesgerichtshof zu dem in Berliner Innenstadtlagen immer häufiger auftretenden Problem Stellung bezogen, dass Wohnungen nicht mehr an normale Mieter sondern an – zumeist junge – Berlin-Touristen vermietet werden und sich die Anwohner hiervon gestört fühlen.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf beschäftigt sich mit der Frage, nach welcher Berechnungsmethode in der Gewerberaume die Mietfläche berechnet wird. Demnach darf, wenn die Parteien keine Berechnungsmethode vereinbart haben, der Vermieter die für ihn günstigste wählen.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Köln, ist ein Mieter, wenn eine Rohrinnensanierung der Leitungswasserrohre mit Epoxidharz durchgeführt wird, zur Minderung der Miete um 20% berechtigt, da die Rohrinnensanierung einen erheblichen Mangel der Mietwohnung darstellt.
Mit Urteil vom 12.04.2011 gab das Amtsgericht Bergheim der Klage einer Mieterin statt, die wegen Schimmels die Miete für ihre Wohnung gemindert hatte. Nach der Entscheidung war die Mieterin zur Minderung der Miete um 57% aufgrund eines Schimmelbefalls berechtigt.
Mit Urteil vom 10.12.2010 hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass ein Mieter bei Ausfall der gesamten Heizung in der von ihm angemieteten Wohnung während der Heizperiode zu einer Minderung von 100 % berechtigt ist.