Balkone sind mit 25% ihrer Fläche zu berücksichtigen
Nach Ansicht der 18. Kammer des Landgerichts Berlin besteht in Berlin keine örtliche Verkehrssitte, dass Balkone immer mit 50% der Fläche in die Berechnung der Wohnfläche mit einfließen. Aus diesem Grund wurde die Mieterhöhungsklage des Vermieters weitgehend abgewiesen.