Widerruf der Mieterhöhung nach Fernabsatzrecht
Mit Urteil vom 27.10.2015 hat das AG Spandau entschieden, dass ein Mieter eine Zustimmung zur Mieterhöhung nicht nach den Vorschriften des Fernabsatzvertrages einfach widerrufen kann.
Mit Urteil vom 27.10.2015 hat das AG Spandau entschieden, dass ein Mieter eine Zustimmung zur Mieterhöhung nicht nach den Vorschriften des Fernabsatzvertrages einfach widerrufen kann.
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2015 zeigt das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg auf, dass es immer wichtig ist, die wesentlichen Inhalte eines abzuschließenden Mietvertrages auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Mit Urteil vom 20.04.2015 hat die 18. Kammer des Landgerichts Berlin die Berufung eines Vermieters zurückgewiesen, der die Ansicht vertrat, der Berliner Mietspiegel 2013 sei kein qualifizierter Mietspiegel, da es den Vortrag des Vermieters als nicht ausreichend ansah.
Mit einer Reihe von Urteilen, die die Wirksamkeit von Mieterhöhungen wegen Modernisierungen in dem gleichen Wohnhaus verschiedener Mieter betreffen, hat der Bundesgerichtshof Fragen im Zusammenhang mit Modernisierungsmieterhöhungen geklärt.
Nicht immer ist eine Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Fläche von Bedeutung. Zunächst sind die Vereinbarungen der Parteien, welche Flächen, wie berücksichtigt werden, zu prüfen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg zeigt.
Mit Urteil vom 22.07.2014 hat das Landgericht Berlin zu der Frage entschieden, was die Folgen einer unwirksamen Indexklausel sind.
Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2014 nimmt das Landgericht Berlin zu der Frage Stellung, wie das Sondermerkmal nach dem Berliner Mietspiegel "Dusche getrennt von Badewanne" auszulegen ist und ob weitere Umstände zu berücksichtigt werden können.
Mit Urteil vom 19.09.2013 wurde durch das Amtsgericht München die Klage eines Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung gegen seinen Mieter abgewiesen, nachdem der Mieter das per Einschreiben/Rückschein versandte Mieterhöhungsschreiben nicht bei der Post abholte.
Mit der Frage, wann eine Modernisierung der Mietsache für den Mieter eine finanzielle Härte darstellt und welche Maßstäbe an eine solche Härte anzulegen sind, hat sich das Amtsgericht Mitte in einem Urteil vom 06.08.2013 beschäftigt.
Das Landgericht Gießen hatte zu einem Fall zu entscheiden, in dem eine Vermieterin die Mieterhöhung für ein WG-Zimmer anhand von Vergleichswohnungen begründen wollte.