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Lärmbelastete Lage und Citylage nach Berliner Mietspiegel 2017

Urteil // Amtsgericht Berlin-Charlottenburg // 210 C 286/17

Wenn Mietparteien darüber streiten, ob der Vermieter von dem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel verlangen kann, sind einige Merkmale besonders streitträchtig. Mit einem Urteil aus dem Jahr 2017 hat das Amtsgericht Charlottenburg zu zwei dieser Merkmale die „besonders lärmbelastete Lage“ sowie die „bevorzugte Citylage“ entschieden.

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Flächenabweichungen bei Mieterhöhungen

Urteil // Bundesgerichtshof // VIII ZR 266/14

Mit Urteil vom 18.11.2015 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung - Flächenabweichungen seien auch bei Mieterhöhungen erst bei einer Abweichung der Wohnfläche von mehr als 10 % zu berücksichtigen - aufgegeben. Mieterhöhung aufgrund der Anpassung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete sind an Zukunft allein anhand der tatsächlichen Größe der vermieteten Wohnung zu berechnen.

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