Wirksame Vereinbarung der Indexmiete
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine wirksame Vereinbarung der Indexmiete vorliegt? In seinem Urteil vom 26.05.2021 hat der BGH zu dieser Frage entschieden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine wirksame Vereinbarung der Indexmiete vorliegt? In seinem Urteil vom 26.05.2021 hat der BGH zu dieser Frage entschieden.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg ist das Gesetz zum Mietendeckel unerheblich für die Wirksamkeit des Verlangens auf Zustimmung zur Erhöhung der Miete bei einem Wirksamwerden vor dem 23.02.2020.
In meiner Praxis kommt es nicht selten vor, dass mir Gewerberaummietverträge aus bereits bestehenden Mietverhältnissen vorgelegt werden, die für die Mieter erheblich nachteilige Regelungen enthalten. Dies tritt meist erst im laufenden Vertragsverhältnis zutage und kann die wirtschaftliche Existenz der Mieter gefährden.
In einem Urteil aus dem Jahr 2019 erklärt das LG Berlin, dass eine Fahrradabstellmöglichkeit eine separate Fläche auf dem Grundstück erfordert, auf dem Fahrräder abgestellt werden können. Ansonsten ist das wohnwertmindernde Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel erfüllt.
Nach einem Urteil der 66. Kammer des Landgerichts Berlin ist ein vom Vermieter gestellter Stellplatz nur dann im Sinne des Berliner Mietspiegels wohnwerterhöhend, wenn der Mieter keine separate Miete für seine Anmietung zahlen muss.
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich Anfang des Jahres wieder mit der zwischen Mieter und Vermieter strittigen Frage der Größe der Wohnfläche. Hierbei hat er entschieden, dass die Richtigkeit der bestrittenen Fläche durch Messungen nachgewiesen werden muss.
Ein Überblick über Änderungen bzgl. der Mietpreisbremse und die Möglichkeit, leichter gegenüber erhöhten Mieten vorzugehen.
Sowohl bei der Frage, wie hoch darf meine Miete erhöht werden, als auch bei der Überprüfung der Miete eines neu abgeschlossenen Mietvertrags nach der Mietpreisbremse ist es notwendig, die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel zu bestimmen.
Mit Urteil vom 24.10.2018 hat der BGH zu der Frage entschieden, wann Mietereinbauten wie eine Einbauküche bei der Bestimmung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden.
In einem Urteil vom 16.12.2018 setzt sich das Landgericht Berlin mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen die wohnwerterhöhenden Merkmale „Fahrradabstellplatz“ sowie „Pkw-Stellplatz“ gegeben sind.