Keine Mängelanzeige der Mietenden
Ein Beschluss des BGH zeigt: In einigen Fällen ist keine Mängelanzeige der Mietenden notwendig, wenn diese von den Vermietenden rückwirkend eine Minderung der Miete verlangen.
Ein Beschluss des BGH zeigt: In einigen Fällen ist keine Mängelanzeige der Mietenden notwendig, wenn diese von den Vermietenden rückwirkend eine Minderung der Miete verlangen.
Mit zwei Beschlüssen vom 27.02.2014 sowie vom 20.03.2014 weicht erstmals eine der vier Berufungskammern des Landgerichts Berlin von der bislang herrschenden Ansicht ab, eine Minderung der Miete wegen Baulärms sei in Berlin regelmäßig nicht zulässig.
Bei der Berechnung der Flächen von Gewerberäumen wird häufig auf die DIN 277 zurückgegriffen. Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.11.2013 müssen die Begriffe der DIN-Norm nicht immer eins zu eins verwendet werden, um eine Berechnung nach der Norm zu rechtfertigen.
Mit Urteil vom 26.09.2013 hat das Landgericht Berlin die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, die Mieter auf Räumung und Herausgabe der von ihnen angemieteten Wohnung verklagt hatte. Die Vermieterin hatte die Kündigung wegen Zahlungsverzuges erklärt, nachdem die Mieter die Miete aufgrund einer nahegelegenen Großbaustelle gemindert hatten.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt/Main berechtigt die Tatsache, dass eine Heizung in der angemieteten Wohnung nicht mehr funktioniert, den Mieter nicht automatisch, zur Minderung der Miete. Es müsse weiterhin zur Beeinträchtigung durch den Ausfall vorgetragen werden.
Heraufziehender Rauch sorgt immer wieder für Ärger unter Nachbarn. In einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 30. April 2013 hatdie 67. Kammer des Landgerichts Berlin (67 S 307/12) zugunsten eines von dem Zigarettenqualm gestörten Mieter entschieden.
Ab wann ein Mangel der Mietsache vorliegt und welche Beeinträchtigungen durch Mieter hinzunehmen ist, führt immer wieder zu Streit. Das AG Berlin-Köpenick hat nunmehr entschieden, dass es in Berlin iüblich ist, dass Efeu an der Hausfassade wächst und Vogelkot und Spinnen in die Wohnung eindringen.
Bauarbeiten auf dem Nachbargundstück: Ist der Mieter einer Wohnung in der Zeit der Bauarbeiten berechtigt die Miete zu mindern? Mit dieser gerade in Berlin häufig gestellten Frage, beschäftigt sich eine Entscheidung der 65. Kammer der Berliner Landgerichts.
Mit Urteil vom 16.01.2013 wurde durch das Landgericht Berlin entschieden, dass bereits eine gebrochene asbesthaltige Fußbodenfliese ein Mangel der Mietsache ist, der den Mieter zu einer Minderung von 10% der Miete berechtigt.
Mit Urteil aus dem Jahr 2012 wurde durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass im Gewerberaummietverhältnis auch Flächenabweichungen von Nebenflächen (hier eines Kellers) zur Minderung der Miete berechtigen, hierbei aber berücksichtigt werden muss, dass es sich um Nebenflächen handelt.