Kündigung wegen offener Fenster im Winter
Mit Urteil vom 22.01.2014 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass eine Mieterin nach Kündigung durch die Vermieterin zur Räumung der Wohnung verpflichtet ist, weil sie während der Wintermonate die Fenster in Küche und Bad dauerhaft hat offen stehen lassen.