Ordentliche Kündigung wegen dreistelligem Betrag?
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin über die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs entschieden. Das Landgericht wirft in der Entscheidung die Frage auf, ob aufgrund eines Mietrückstands alleine in dreistelliger Höhe eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages überhaupt in Frage kommt.