Aufnahme eines Nachmieters in Wohngemeinschaft
Mit Urteil vom 28.07.2009 hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Vermieterin einer Wohngemeinschaft dazu verpflichtet ist, die bisherigen Hauptmieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen und stattdessen eine neue Hauptmieterin in den Mietvertrag aufzunehmen.