Einstweiliger Rechtsschutz bei Modernisierungen
Mit Beschluss vom 13.05.2014 hat das Landgericht Berlin seine Rechtsprechung zur Verhinderung von Modernisierungsarbeiten durch einstweilige Verfügung des Mieters fortgesetzt. Demnach kann der Mieter auch Modernisierungsarbeiten im einstweiligen Rechtsschutz verhindern.
