Kündigung wegen Verhinderung der Instandsetzung
Mit Versäumnisurteil vom 15.04.2015 hat der Bundesgerichtshof zu der Frage, ob die Verhinderung von Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsarbeiten durch einen Mieter auch ohne Duldungstitel zur Begründung einer Kündigung führen kann, entschieden.
