Schimmel ist auch im Altbau kein Standard
Mit Urteil vom 05.11.2015 hat das Landgericht Lübeck eine Vermieterin dazu verurteilt, Schimmelschäden in einer Mietwohnung zu beseitigen. Den Einwand des Vermieter, die Wohnung liege in einem Altbau, ließ das Landgericht nicht gelten.
