Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
Mit Urteil vom 10.06.2015 hat der Bundesgerichtshof strenge Anforderungen an eine Vereinbarung über den Verzicht vom Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf in einem Prozessvergleich gestellt und den Rechtstreit zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück verwiesen.