Berliner Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß
In einem Urteil vom 19.02.2020 hat das Landgericht Berlin zu der Frage entschieden, ob die Berliner Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist.
In einem Urteil vom 19.02.2020 hat das Landgericht Berlin zu der Frage entschieden, ob die Berliner Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist.
Wann besteht ein Schadensersatzanspruch bei Ausfall der Heizung? Die Anforderungen hierfür sind hoch, zeigt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2020.
Mit einem Beschluss vom 01.10.2019 verwehrt die 67. Kammer des Landgerichts Berlin einer Vermieterin den Rückgriff auf die Mietsicherheit bei beendetem Mietverhältnis wegen einem bislang noch nicht rechtkräftig festgestelltem Anspruch.
Wenn das Mietverhältnis endet, streiten Mieter und Vermieter nicht selten darüber, ob sich das Mietobjekt in einem vertragsgerechten Zustand befand oder nicht. Nunmehr musste der Bundesgerichthof in einem Fall entscheiden, in dem eine Vermieterin Schadensersatz für heruntergerissene Tapeten verlangte.
Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 24.07.2019 zu der zuletzt sehr strittigen Frage entscheiden, ob ein Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch mit streitigen Forderungen des Mieter mit der Kaution aufrechnen darf.
Über die Frage, ob die Regelungen zur Mietpreisbremse gemäß §§ 556d ff. BGB verfassungswidrig sind oder nicht, wurde in den letzten Jahren viel diskutiert. Mit Beschluss vom 18.07.2019 bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass die Mietpreisbremse verfassungskonform ist.
In diesem Beitrag erläutere ich, welche Rechte dem Mieter bei andauernder Wärme und Hitze zustehen und wie man auch in praktischer Hinsicht am besten vorgeht.
Die Durchsetzung einer Minderung im Zivilrecht gegen den Willen des Vermieters ist, wenn zwischen den Parteien Streit herrscht, nicht unproblematisch. Häufig wird durch Mieter nicht beachtet, dass sie in einem späteren Prozess neben dem Mangel eine Reihe von Tatsachen nachweisen müssen, denn nach der Zivilprozessordnung ist jede Partei dafür verantwortlich, die für sie günstigen Tatsachen vorzutragen und zu beweisen.
Das Landgericht Freiburg entschied durch Beschluss am 02.05.2019, dass ein Mieter kein Zurückbehaltungssrecht mehr hat, wenn der Vermieter die Leistung eindeutig verweigert. Das Landgericht folgt mit seinem Beschluss der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs, nach der kein Zurückbehaltungsrecht mehr besteht, wenn der Vermieter seine Leistung, somit die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.
Als Fachanwalt für Mietrecht werde ich häufig damit beauftragt, Kündigungen wegen Eigenbedarf durchzusetzen oder aber diese abzuwehren. In Zeiten knappen Wohnraums sind solche Kündigungen hoch umstritten und schwieriger durchzusetzen, als häufig behauptet wird.