Abmahnung bei fahrlässigem Zahlungsverzug
Mit Beschluss vom 03.02.2017 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin angekündigt, eine Berufung zurückzuweisen, da die ordentliche Kündigung des Mieters wegen Zahlungsverzugs unverhältnismäßig ist.
Mit Beschluss vom 03.02.2017 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin angekündigt, eine Berufung zurückzuweisen, da die ordentliche Kündigung des Mieters wegen Zahlungsverzugs unverhältnismäßig ist.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 13.01.2017 entschieden, dass die Wohnungseigentümer den Einbau eines Personenaufzuges nicht dulden müssen, auch wenn ein 80-jähriger Bewohner diesen benötigt.
Mit Urteil aus dem Januar 2017 hat das Landgericht Berlin eine amtsgerichtliche Entscheidung bestätigt, nach der ein Vermieter regelmäßig verpflichtet ist, dem Austausch von Mietern zuzustimmen, wenn er bei Vertragsschluss wusste, dass er einen Mietvertrag mit einer Studenten-WG abschließt.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 08.11.2016 entschieden, dass der Vermieter seine Mieter über den Umfang des Legionellenbefalls aufklären muss. Es gilt als erheblicher Pflichtverstoß, sie darüber im Unklaren zu lassen.
Mit Urteil vom 15.11.2016 hat das Landgericht Berlin die Räumungsklage eines Vermieters zurückgewiesen, da die von ihm erklärte Eigenbedarfskündigung nicht ausreichend begründet war. Das Urteil verdeutlicht, dass die Instanzgerichte zum Teil immer noch hohe Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung stellen.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2016 bestehen erhebliche Bedenken dagegen, dass sich Im-mobilienmakler im Zusammenhang mit einer Vermittlungstätigkeit eine Reservierungsgebühr versprechen lassen dürfen.
Mit Urteil vom 02.11.2016 hat das Amtsgericht Schöneberg Mieter dazu verurteilt, den Austausch des bislang vorhandenen Gasherdes durch einen Induktionsherd zu dulden. Die Vermieter müssen aber im Gegenzug dem Mieter einen Vorschuss für die Anschaffung neuer Töpfe leisten.
Mit Urteil vom 17.10.2016 wurde durch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen entschieden, dass Kosten des Fällens eines Baumes nicht als Kosten der Gartenpflege gemäß § 2 Ziffer 10 Betriebskostenverordnung auf Mieter umlegbar sind.
Beeinträchtigungen durch Lärm sind ein immer wiederkehrendes Thema und Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern. Mit Urteil vom 05.09.2016 hat das Landgericht Berlin die Klage einer Mieterin zurückgewiesen und Grundsätze zu dem von Nachbarn hinzunehmenden Lärm von Kleinkindern aufgestellt.
Mit Urteil vom 01.09.2016 hat das LG Berlin entschieden, dass bei freiwilliger Abgabe einer Bürgschaft keine Übersicherung des Vermieters festzustellen ist.