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Mit Urteil vom 14.06.2016 hat das Landgericht Dortmund der Berufung einer Wohnungseigentümerin stattgegeben, die den Beschluss zur Bestellung des Verwalters angefochten hatte.
Mit Urteil vom 14.06.2016 hat das Landgericht Dortmund der Berufung einer Wohnungseigentümerin stattgegeben, die den Beschluss zur Bestellung des Verwalters angefochten hatte.
Gewerberaummietverträge sehen inzwischen häufig Einschränkungen des Rechts zur Minderung, Zurückbehaltung und Aufrechnung vor. Im Jahr 2016 hatte der BGH über die Wirksamkeit einer Klausel zum Aufrechnungsverbot in der Gewerberaummiete zu entscheiden.
Mit Urteil vom 24.05.2016 hat das LG Wuppertal die Mieter von Gewerberäumen zur Leistung von Schadensersatz verurteilt, da diese entgegen den mietvertraglichen Bestimmungen keine Glasbruchversicherung abgeschlossen hatten.
Mit Urteil vom 11.05.2016 hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung einer Mieterin von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum zur Leistung von rückständigen Werbebeiträgen an eine Werbegemeinschaft bestätigt, da sie ihre Mitgliedschaft nicht wirksam gekündigt hatte.
Mit Urteil vom 03.05.2016 hat das Landgericht eine Vermieterin dazu verurteilt, in dem als Schlafzimmer genutzten Balkonzimmer der von ihr vermieteten Wohnung dafür zu sorgen, dass bei Außentemperaturen von nicht mehr als 18°C auch eine Innentemperatur von nicht mehrals 18°C bei Nullstellung des Thermostats in zugedrehtem Zustand erreicht werden kann.
Mit Beschluss vom 26.04.2016 hat das Landgericht Berlin angekündigt, die Berufung einer Vermieterin, die eine erhöhte Miete nach einer durchgeführten Modernisierung verlangt, zurückzuweisen, da die Mieterhöhung zu einer für die Mieterin nicht hinzunehmenden Härte führen würde
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen eine Räumung des Untermieters möglich ist, wenn bereits ein Räumungsurteil gegen den Mieter vorliegt.
Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin in der von dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit Urteil vom 19.10.2015 erstinstanzlich entschiedenen Angelegenheit nunmehr über die Berufung der Vermieterin entschieden.
Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin Mietern aufgrund der lauten Lüftungsanlage einer Shisha-Lounge eine Mietminderung zugesprochen.
In einer Entscheidung aus dem April 2016 hat das Amtsgericht Charlottenburg über die Höhe einer angemessenen Minderung entschieden, wenn direkt über der eigenen Wohnung das Dachgeschoss ausgebaut wird.