Ausfall der Mietbürgschaft bei Optionsausübung
Die Absicherung der Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter durch Bürgschaft eines Dritten ist mit erheblichen Risiken verbunden. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf entfällt die Absicherung durch die Bürgschaft bereits durch die Verlängerung des Mietvertrags durch Optionsausübung.