Angaben zu Wohngeldeinnahmen in Jahresabrechnung
Mit Urteil vom 08.10.2015 hat das Landgericht München I den Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Genehmigung einer Jahresabrechnung für unwirksam erklärt, da in der Abrechnung die Wohngeldeinnahmen nicht aufgeführt wurden.