Fläche des separat ausgewiesenen Hobbykellers
Nicht immer ist eine Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Fläche von Bedeutung. Zunächst sind die Vereinbarungen der Parteien, welche Flächen, wie berücksichtigt werden, zu prüfen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg zeigt.
