Fristlose Kündigung wegen Schimmel
Mit Urteil vom 12.03.2013 hat das Landgericht Siegen die Klage einer Vermieterin auf Leistung von Miete nach fristloser außerordentlicher Kündigung durch den Mieter abgewiesen. Der Mieter hatte nach einem Schimmelbefall in der Wohnung die Kündigung erklärt.