Eigenbedarfswunsch ist sorgfältig zu prüfen
Mit einer Entscheidung aus dem Oktober 2018 weist der Bundesgerichtshof (BGH) die Instanzgerichte zum wiederholten Male an, den behaupteten Eigenbedarfswunsch des Vermieters sorgfältig zu prüfen. In dem entschiedenen Fall hatte das Landgericht München aufgrund der Fallgestaltung Zweifel an dem Eigenbedarfswunsch.
