Härtefallwiderspruch bei Zahlungsverzugskündigung?
In einem Hinweisbeschluss vom 01.03.2018 erklärt die 64. Kammer des Landgerichts Berlin, dass sie Mietern, denen wegen Zahlungsverzugs gekündigt wurde, die Möglichkeit zum Härtefallwiderspruch eröffnen möchte und dass in Berlin von "fehlendem Ersatzwohnraum" regelmäßig ausgegangen werden kann.
