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Jahresabrechnung – Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung anzufechten

Urteil // Bundesgerichtshof // V ZR 193/17

Dieser Beitrag befaßt sich mit einem aktuellen BGH-Urteil zur Jahresabrechnung: bei einem Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist ein entsprechender Beschluss nur anfechtbar, nicht nichtig . Um alle Rechte zu wahren, sollte der Beschluss daher innerhalb der Monatsfrist ab Beschlussfassung angefochten werden.

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Eine Nische ist keine Abstellkammer

Urteil // Amtsgericht Berlin-Lichtenberg // 3 C 39/18

Ein zwischen Mietern und Vermietern besonders umstrittenes Merkmal des Berliner Mietspiegels ist das wohnwerterhöhende Merkmal „Einbauschrank oder Abstellraum innerhalb der Wohnung“ in der Merkmalgruppe 3: Wohnung. Die 3. Abteilung des Amtsgerichts Lichtenberg meint, dass eine Nische nicht ausreicht.

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