Schweigen auf Umbaupläne eines Miteigentümers
Das Amtsgericht Kassel hat durch seine Entscheidung wieder einmal verdeutlicht, das ein Schweigen "nie" als Zustimmung angesehen werden kann.
Das Amtsgericht Kassel hat durch seine Entscheidung wieder einmal verdeutlicht, das ein Schweigen "nie" als Zustimmung angesehen werden kann.
Das LG München hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Verwalterwiederbestellung erfolgreich angefochten werden kann.
Der BGH hat Kriterien dazu aufgestellt, ob und in welchem Umfang das häusliche Musizieren eines Nachbarn hinzunehmen ist
Mit Urteil vom 24.10.2018 hat der BGH zu der Frage entschieden, wann Mietereinbauten wie eine Einbauküche bei der Bestimmung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden.
Mit einer Entscheidung aus dem Oktober 2018 weist der Bundesgerichtshof (BGH) die Instanzgerichte zum wiederholten Male an, den behaupteten Eigenbedarfswunsch des Vermieters sorgfältig zu prüfen. In dem entschiedenen Fall hatte das Landgericht München aufgrund der Fallgestaltung Zweifel an dem Eigenbedarfswunsch.
In einem Urteil vom 16.12.2018 setzt sich das Landgericht Berlin mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen die wohnwerterhöhenden Merkmale „Fahrradabstellplatz“ sowie „Pkw-Stellplatz“ gegeben sind.
Mit einem Urteil vom 27.09.2018 hat das LG Frankfurt/Main die Berufung von Eigentümern sowie dem Mieter einer Teilei-gentumseinheit zurückgewiesen, die eine in der Teilungserklärung als Laden bezeichnete Einheit als Eisdiele nutzen.
In einem Urteil vom 21.09.2018 gibt die 65. Kammer des Landgerichts Berlin eine Definition für das wohnwerterhöhende Merkmal Merkmalgruppe 1: Bad/WC "Wandbekleidung und Bodenbelag hochwertig" nach der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels vor.
Mit Pressemitteilung vom 19.09.2018 erklärt der Bundesgerichtshof, dass er entschieden hat, dass eine außerordentlich fristlose Kündigung mit einer ordentlichen Kündigung verbunden werden kann. Damit wird eine Entscheidung der 66. Kammer des Landgerichts Berlin aufgehoben.
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 hat sich das Landgericht Bremen mit der häufig streitigen Frage beschäftigt, wann der Vermieter verpflichtet ist, die Ursache für einen Feuchtigkeits- bzw. Schimmelschaden zu beseitigen.