Hinreichende Begründung des Eigenbedarfs
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Eigenbedarf hinreichend begründet ist. Dabei muss der Eigenbedarf so begründet sein, dass der Mieter anhand der Begründung die Erfolgsaussichten der Kündigung überschlägig überprüfen kann.
