Schriftform und Konkurrenzschutz im Gewerbemietvertrag
Welche Anforderungen sind an Schriftform und Ausschluss des Konkurrenzschutzes im Gewerbemietvertrag zu stellen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 26.02.2020 entschieden.
Welche Anforderungen sind an Schriftform und Ausschluss des Konkurrenzschutzes im Gewerbemietvertrag zu stellen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 26.02.2020 entschieden.
Mit Urteil vom 04.02.2020 hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg eine Mieterin zur Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen verurteilt. Die Vermieterin hatte wegen Zahlungsverzug der Mieterin gekündigt.
Wenn das Mietverhältnis endet, streiten die Parteien häufig über Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache. BGB. Ein Beschluss des Das Kammergerichts vom 02.12.2019 macht deutlich, dass man als Vermieter die Kaution nach Mietende noch vor Ablauf der kurzen Verjährung verrechnen muss.
Mit einem Beschluss vom 01.10.2019 verwehrt die 67. Kammer des Landgerichts Berlin einer Vermieterin den Rückgriff auf die Mietsicherheit bei beendetem Mietverhältnis wegen einem bislang noch nicht rechtkräftig festgestelltem Anspruch.
Wenn das Mietverhältnis endet, streiten Mieter und Vermieter nicht selten darüber, ob sich das Mietobjekt in einem vertragsgerechten Zustand befand oder nicht. Nunmehr musste der Bundesgerichthof in einem Fall entscheiden, in dem eine Vermieterin Schadensersatz für heruntergerissene Tapeten verlangte.
Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 24.07.2019 zu der zuletzt sehr strittigen Frage entscheiden, ob ein Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch mit streitigen Forderungen des Mieter mit der Kaution aufrechnen darf.
Bislang hatte das Kammergericht Vermietern die Möglichkeit zur Räumung von Gewerberäumen im Eilverfahren - also durch einstweilige Verfügung - verweigert. Mit einer Entscheidung vom 09.05.2019 lässt jetzt auch das Kammergericht die Räumung von Gewerberäumen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu.
Das Landgericht Freiburg entschied durch Beschluss am 02.05.2019, dass ein Mieter kein Zurückbehaltungssrecht mehr hat, wenn der Vermieter die Leistung eindeutig verweigert. Das Landgericht folgt mit seinem Beschluss der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs, nach der kein Zurückbehaltungsrecht mehr besteht, wenn der Vermieter seine Leistung, somit die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.
Der Ausgangsstreit – Feststellungsklage des Vermieters Hier wollte der Vermieter die Kündigung des Mieters nicht akzeptieren. Er beantragte deswegen festzustellen, dass die Kündigung unwirksam sei. Er erhob also eine sogenannte Feststellungsklage mit dem Ziel, dass die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt…
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.03.2019 zeigt, wann ausnahmsweise die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung möglich ist.