Die angekündigte Mietminderung gilt!
Mit einem Urteil vom 27.08.2018 hat das Kammergericht Berlin die Berufung einer Mieterin von Gewerberäumen überwie-gend abgewiesen, da sie trotz bestehendem Mangel die Miete in voller Höhe und ohne einen Vorbehalt überwiesen hat.
