Beweispflicht für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2014 entschieden, dass der Mieter von Gewerbeflächen die Beweispflicht für einen Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot hat.
Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2014 entschieden, dass der Mieter von Gewerbeflächen die Beweispflicht für einen Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot hat.
Mit Urteil vom 12.11.2014 hat der Bundesgerichtshof über die Frage entschieden, ob die genaue Berechnung einer Schätzung des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser in einer Heizkostenabrechnung durch den Vermieter zu erklären ist.
Im Gewerberaummietverhältnis bestimmt der Nutzungszweck, zu was der Mieter berechtigt ist und welchen Anforderungen das Mietobjekt genügen muss. Nutzt der Mieter die Räume in einer Art und Weise, die nicht mehr von dem Nutzungszweck gedeckt ist, kann ihm sogar die Räumung des Objekts drohen.
Mit Urteil vom 24.09.2014 hat das AG Pankow/Weißensee in einer Entscheidung zu von einem Mieter durchgeführten Schönheitsreparaturen erklärt, dass im Regelfall dann, wenn eine Wand eines Zimmers gestrichen werden muss, sämtliche Wände und die Decke zu streichen sind.
In einem Urteil vom 11.09.2014 erklärt das Kammergericht, dass Mieter in bestimmten Ausnahmefällen zur nachträglichen Minderung der Miete berechtigt sind, obwohl er die Mietzahlungen nicht unter den Vorbehalt der Rückforderung in Höhe einer angemessenen Minderung gestellt hat.
Mit Urteil vom 30.07.2014 hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin den Anspruch der Mieter auf Rückzahlung überbezahlter Miete bestätigt und zu der Frage Stellung genommen, wann der Mieter trotz Leistung der gesamten Miete von dem Vermieter zu viel geleistete Miete zurückverlangen kann.
Mit Urteil vom 22.07.2014 hat das Landgericht Berlin zu der Frage entschieden, was die Folgen einer unwirksamen Indexklausel sind.
Berechtigt eine Abweichung zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Fläche immer nur dann zur Minderung, wenn die die Fläche mehr als 10 % kleiner ist? Nach einer Entscheidung des OLG Dresden können geringere Abweichungen auch dann ausreichend sein, wenn die Parteien eines Gewerberaummietvertrages eine Quadratmetermiete vereinbart haben.
Ein Hinweisbeschluss des Kammergerichts vom 16.06.2014 zeigt, wie gefährlich es für Vermieter sein kann, eine Betriebskostenabrechnung nach den geschuldeten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten statt nach den tatsächlich geleisteten Zahlungen zu erstellen.
Im Mietrecht war lange Zeit umstritten, ob Mieter oder Vermieter nach Ausgleich der Betriebskostenabrechnung nochmals eine Abänderung der Rechnung verlangen können, wenn ihnen ein Fehler erst später auffällt und auf die Abrechnung bereits geleistet wurde.