Schriftformverstoß durch Anmietung eines Kellers
Mit Urteil vom 27.04.2016 hat das OLG Frankfurt am Main der Klage eines Vermieters auf Räumung stattgegeben. Das eigentlich befristete Mietverhältnis konnte durch einfache ordentliche Kündigung beendet werden, da eine Vereinbarung der Parteien nach Abschluss des Vertrages die Schriftform nicht eingehalten hat.
