Betriebskostenabrechnung nach Soll-Zahlungen
Ein Hinweisbeschluss des Kammergerichts vom 16.06.2014 zeigt, wie gefährlich es für Vermieter sein kann, eine Betriebskostenabrechnung nach den geschuldeten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten statt nach den tatsächlich geleisteten Zahlungen zu erstellen.