Minderungs- und Aufrechnungsverbot im Gewerberaum
Mit Urteil vom 06.04.2016 hat der Bundesgerichtshof die Klausel eines Gewerberaummietvertrages für unwirksam erklärt, nach der der Mieter nicht gegen die Miete aufrechnen darf, wenn seine Forderung nicht aus dem Mietverhältnis stammt.
