Minderung der Miete wegen Baustellenlärm
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin einer Mieterin eine Minderung wegen des Lärms von einer benachbarten Baustelle zugebilligt und weicht damit von der Bolzplatzentscheidung des BGH ab.
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin einer Mieterin eine Minderung wegen des Lärms von einer benachbarten Baustelle zugebilligt und weicht damit von der Bolzplatzentscheidung des BGH ab.
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin über die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs entschieden. Das Landgericht wirft in der Entscheidung die Frage auf, ob aufgrund eines Mietrückstands alleine in dreistelliger Höhe eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages überhaupt in Frage kommt.
Mit Urteil vom 03.05.2016 hat das Landgericht eine Vermieterin dazu verurteilt, in dem als Schlafzimmer genutzten Balkonzimmer der von ihr vermieteten Wohnung dafür zu sorgen, dass bei Außentemperaturen von nicht mehr als 18°C auch eine Innentemperatur von nicht mehrals 18°C bei Nullstellung des Thermostats in zugedrehtem Zustand erreicht werden kann.
Mit Beschluss vom 26.04.2016 hat das Landgericht Berlin angekündigt, die Berufung einer Vermieterin, die eine erhöhte Miete nach einer durchgeführten Modernisierung verlangt, zurückzuweisen, da die Mieterhöhung zu einer für die Mieterin nicht hinzunehmenden Härte führen würde
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen eine Räumung des Untermieters möglich ist, wenn bereits ein Räumungsurteil gegen den Mieter vorliegt.
Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin Mietern aufgrund der lauten Lüftungsanlage einer Shisha-Lounge eine Mietminderung zugesprochen.
Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin in der von dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit Urteil vom 19.10.2015 erstinstanzlich entschiedenen Angelegenheit nunmehr über die Berufung der Vermieterin entschieden.
In einer Entscheidung aus dem April 2016 hat das Amtsgericht Charlottenburg über die Höhe einer angemessenen Minderung entschieden, wenn direkt über der eigenen Wohnung das Dachgeschoss ausgebaut wird.
Obwohl die Parteien eines Mietvertrages beidseitig für zwei Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet hatten, war der Mieter schon vorher zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, da er als Student nicht durch AGB über eine solange Zeit an dem Mietvertrag festgehalten werden darf.
Mit Hinweisbeschluss vom 03.03.2016 hat das Landgericht Berlin angekündigt, die Berufung von Mietern auf Auszahlung des Kautionsguthabens zurückzuweisen. Der Mieter leistete die letzten Mieten nicht mehr, da er der Ansicht war, dass der Vermieter die Verpflichtung hatte, einen von dem Mieter benannten Nachmieter zu akzeptieren.