Schönheitsreparaturen bei reparaturbedürftigen Fenstern
Mit Beschluss vom 04.06.2015 kündigt das LG Berlin die Zurückweisung der Berufung einer Vermieterin an, die unter anderem Schadenersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen verlangt. Das LG gibt in dem Beschluss erste Hinweise darauf, was es unter dem Begriff "renovierungsbedürftige Wohnung" versteht.