Eilverfahren bei Ausfall von Heizung oder Warmwasser
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2012 gibt das Amtsgericht Bochum dem Antrag von Mietern statt, die im Eilverfahren die Inbe-triebnahme von Heizung und Warmwasserversorgung durchsetzen wollen.
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2012 gibt das Amtsgericht Bochum dem Antrag von Mietern statt, die im Eilverfahren die Inbe-triebnahme von Heizung und Warmwasserversorgung durchsetzen wollen.
Welche Voraussetzungen sind an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs zu knüpfen? Darüber hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.10.2020 entschieden.
Mit Beschluss vom 07.08.2012 wurde durch das Landgericht Berlin entschieden, dass ein Mieter Instandsetzungen an seinem Balkon verhindern kann, wenn der Vermieter nicht zuvor einen Duldungstitel erwirkt hat, da er in seinem Recht zum Besitz beeinträchtigt wird.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11 nochmals entschieden, dass ein Mieter der unberechtigt die Miete gemindert hat, sich nur in den wenigsten Fällen damit verteidigen kann, er habe gedacht, er sei zur Minderung berechtigt. Der Vermieter ist dann zur Zahlungsverzugskündigung berechtigt.
Das Landgericht Gießen hatte zu einem Fall zu entscheiden, in dem eine Vermieterin die Mieterhöhung für ein WG-Zimmer anhand von Vergleichswohnungen begründen wollte.
Mit Urteil vom 04.05.2012 hat das Landgericht Berlin die Berufung eines Vermieters, soweit dieser sich gegen die Klageabweisung seiner Forderung auf Nachzahlung von Miete stützte, zurückgewiesen. Die Mieter hatten aufgrund eines Schimmelbefalls die Miete um 10% gemindert.
Auch optische Mängel, also solche, die nur den Geltungswert der Wohnung beeinträchtigen, können zur Minderung berechtigen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 13.04.2012.
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 12.06.2012 entschieden, dass ein Mieter eine nicht angekündigte Modernisierungsmaßnahme, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines Besitzes führt, im Eilverfahren unterbinden kann.
Mit Urteil vom 29. Februar 2012 (VIII ZR 155/11) hat der Bundesgerichtshof zu dem in Berliner Innenstadtlagen immer häufiger auftretenden Problem Stellung bezogen, dass Wohnungen nicht mehr an normale Mieter sondern an – zumeist junge – Berlin-Touristen vermietet werden und sich die Anwohner hiervon gestört fühlen.
BGH: Heizkostenabrechnungen sind zwingend nach dem Leistungsprinzip zu erstellen; erstellt der Vermieter die Abrechnung nach dem Abflussprinzip, muss erneut abgerechnet werden, eine Kürzung nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV kommt nicht in Frage