Minderung bei Ausfall des Fahrstuhls Teil 2
Mit Urteil vom 03.05.2007 hat das Amtsgericht Mitte über die Höhe einer angemessenen Minderung entschieden, wenn der Fahrstuhl für 16 Tage vollständig ausfällt. Nach der Entscheidung darf ein Mieter einer Wohnung im sechsten Obergeschoss dann die Miete um 15% mindern.