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Richtig die Miete mindern

Beitrag

Die Durchsetzung einer Minderung im Zivilrecht gegen den Willen des Vermieters ist, wenn zwischen den Parteien Streit herrscht, nicht unproblematisch. Häufig wird durch Mieter nicht beachtet, dass sie in einem späteren Prozess neben dem Mangel eine Reihe von Tatsachen nachweisen müssen, denn nach der Zivilprozessordnung ist jede Partei dafür verantwortlich, die für sie günstigen Tatsachen vorzutragen und zu beweisen.

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Kein Zurückbehaltungsrecht wenn Leistung verweigert

Beschluss // Landgericht Freiburg // 3 S 10/18

Das Landgericht Freiburg entschied durch Beschluss am 02.05.2019, dass ein Mieter kein Zurückbehaltungssrecht mehr hat, wenn der Vermieter die Leistung eindeutig verweigert. Das Landgericht folgt mit seinem Beschluss der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs, nach der kein Zurückbehaltungsrecht mehr besteht, wenn der Vermieter seine Leistung, somit die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.

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Alten-WEG im Wohnungseigentum?

Urteil // Amtsgericht Charlottenburg // 73 C 64/18

Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zu entscheiden, ob eine sogenannte "Alten-WG" im Wohneigentum zulässig ist oder ob durch die "Zusatzbelastung" durch den Pflegedienst und den zusätzlichen Müll die Grenze der Zumutbarkeit für die anderen Bewohner überschritten wird.

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Die Ankündigung von Mängelbeseitigungsarbeiten

Hinweisbeschluss // Landgericht Berlin // 65 S 5/19

Während die Formalien der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen in § 555c BGB recht umfassend geregelt sind, findet sich die Verpflichtung des Vermieters zur Ankündigung von Mängelbeseitigungsarbeiten (Erhaltungsmaßnahmen) in einem kurzen Satz im § 555a Abs. 2 BGB. Hier heißt es alleine,…

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