Es ist zu heiß in der Wohnung? Diese Rechte haben Sie als Mieter!
In diesem Beitrag erläutere ich, welche Rechte dem Mieter bei andauernder Wärme und Hitze zustehen und wie man auch in praktischer Hinsicht am besten vorgeht.
In diesem Beitrag erläutere ich, welche Rechte dem Mieter bei andauernder Wärme und Hitze zustehen und wie man auch in praktischer Hinsicht am besten vorgeht.
Die Durchsetzung einer Minderung im Zivilrecht gegen den Willen des Vermieters ist, wenn zwischen den Parteien Streit herrscht, nicht unproblematisch. Häufig wird durch Mieter nicht beachtet, dass sie in einem späteren Prozess neben dem Mangel eine Reihe von Tatsachen nachweisen müssen, denn nach der Zivilprozessordnung ist jede Partei dafür verantwortlich, die für sie günstigen Tatsachen vorzutragen und zu beweisen.
Das Landgericht Freiburg entschied durch Beschluss am 02.05.2019, dass ein Mieter kein Zurückbehaltungssrecht mehr hat, wenn der Vermieter die Leistung eindeutig verweigert. Das Landgericht folgt mit seinem Beschluss der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs, nach der kein Zurückbehaltungsrecht mehr besteht, wenn der Vermieter seine Leistung, somit die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.
Als Fachanwalt für Mietrecht werde ich häufig damit beauftragt, Kündigungen wegen Eigenbedarf durchzusetzen oder aber diese abzuwehren. In Zeiten knappen Wohnraums sind solche Kündigungen hoch umstritten und schwieriger durchzusetzen, als häufig behauptet wird.
In einem Urteil aus dem Jahr 2019 erklärt das LG Berlin, dass eine Fahrradabstellmöglichkeit eine separate Fläche auf dem Grundstück erfordert, auf dem Fahrräder abgestellt werden können. Ansonsten ist das wohnwertmindernde Merkmal nach dem Berliner Mietspiegel erfüllt.
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte zu entscheiden, ob eine sogenannte "Alten-WG" im Wohneigentum zulässig ist oder ob durch die "Zusatzbelastung" durch den Pflegedienst und den zusätzlichen Müll die Grenze der Zumutbarkeit für die anderen Bewohner überschritten wird.
Nach einem Urteil der 66. Kammer des Landgerichts Berlin ist ein vom Vermieter gestellter Stellplatz nur dann im Sinne des Berliner Mietspiegels wohnwerterhöhend, wenn der Mieter keine separate Miete für seine Anmietung zahlen muss.
In einem vielbeachteten Urteil vom 12.03.2019 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass ein hohes Lebensalter grundsätzlich einen Härtegrund darstellt, der einer Kündigung des Mietverhältnisses entgegensteht.
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich Anfang des Jahres wieder mit der zwischen Mieter und Vermieter strittigen Frage der Größe der Wohnfläche. Hierbei hat er entschieden, dass die Richtigkeit der bestrittenen Fläche durch Messungen nachgewiesen werden muss.
Während die Formalien der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen in § 555c BGB recht umfassend geregelt sind, findet sich die Verpflichtung des Vermieters zur Ankündigung von Mängelbeseitigungsarbeiten (Erhaltungsmaßnahmen) in einem kurzen Satz im § 555a Abs. 2 BGB. Hier heißt es alleine,…