Heilung der ordentlichen Kündigung durch Zahlung?
Mit Urteil vom 06.11.2014 hat das Landgericht Bonn die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, mit der diese den Anspruch auf Räumung aus einer Zahlungsverzugskündigung nach Ausgleich der Mietschulden innerhalb der Schonfrist weiter verfolgt hatte.