Schönheitsreparaturen kann man auf Mieter übertragen
Mit einer Entscheidung der 67. Kammer des Landgerichts Berlin wurde die Wirksamkeit nahezu sämtlicher Schönheitsreparaturklauseln in Wohnraummietverträgen in Frage gestellt. Nunmehr widerspricht die 64. Kammer des Landgerichts.