Unwirksame Tierhaltungsklausel, umfassende Abwägung
Eine Vielzahl von Klauseln zur Tierhaltung in Wohnraummietverträgen sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam. Mit Urteil vom 20.03.2013 hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden, wie in einem solchen Fall bewertet wird, ob der Mieter zum Halten eines Hundes berechtigt ist.